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Code APE 748 F

Allgemeine Dienstleistungsbedingungen

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN – EINWENDBARKEIT

Mit der Erteilung eines jedweden Auftrags geht die vollständige und vorbehaltslose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter Ausschluss jedweder sonstiger Unterlagen, durch den Kunden einher. Außer im Falle einer schriftlich auf dem unabänderlichen, endgültigen Auftragsschein vermerkten ausdrücklichen Ausnahme kann keine Sonderbedingung vor den Allgemeinen Auftragsbedingungen Vorrang haben. Mit der Ausführung jedweder Leistung durch den Leistungserbringer gehen seitens des Kunden die Annahme dieser allgemeinen Bedingungen und der Verzicht auf seine eigenen Einkaufsbedingungen einher. Folglich ist jedwede abweichende Bedingung in Ermangelung einer ausdrücklichen Annahme gegenüber dem Leistungserbringer, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt dieser Kenntnis davon erhält, nicht einwendbar. Die Tatsache, dass der Leistungserbringer sich zu einem Zeitpunkt nicht auf eine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf eine spätere Berufung auf eine der besagten Bedingungen ausgelegt werden. 


2. AUFTRAGSERTEILUNG/KOSTENVORANSCHLAG

Vor jedem Auftrag des Kunden erstellt der Leistungserbringer auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten zu übersetzenden Dokumente oder der von ihm übermittelten Informationen einen kostenlosen Kostenvoranschlag. 
Der vom Leistungserbringer dem Kunden per Brief, Fax oder E-Mail übermittelte Kostenvoranschlag enthält insbesondere folgende Angaben :

  • Anzahl der zu übersetzenden Zeilen oder Wörter;
  • Zielsprache;
  • Modalitäten zur Festlegung des Preises für die Übersetzungsleistung. Die Rechnungsstellung für diese Leistung erfolgt in Form einer Pauschale, nach zeitlichem Aufwand oder auf Grundlage der am Tag der Ausstellung des Kostenvoranschlags geltenden Preise des Leistungserbringers, insbesondere nach Ausgangswort (d.h. nach der Anzahl der Wörter des zu übersetzenden Textes) oder nach Zielwort (d.h. nach der Anzahl der Wörter des übersetzten Textes) entsprechend der Auszählung durch die Software Anycount;
  • Lieferfrist der Übersetzungsleistung;
  • Format der zu übersetzenden Unterlagen, wenn für das zu liefernde Dokument ein spezifisches Layout verlangt wird;
  • Eventuelle Preisaufschläge insbesondere aufgrund der Dringlichkeit, von spezifischen Terminologie-Recherchen oder jedweden sonstigen Anforderungen, die über die üblichen vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen hinausgehen.

Zur festen und endgültigen Bestätigung seines Auftrags hat der Kunde dem Leistungserbringer den Kostenvoranschlag ohne Abänderungen zurückzusenden: entweder mit dem Vermerk "einverstanden" versehen und unterzeichnet per Post oder Fax, wenn der Kostenvoranschlag ihm per Post oder Fax übermittelt wurde, oder per E-Mail mit dem Ausdruck seiner Zustimmung, wenn der Kostenvoranschlag ihm per E-Mail übermittelt wurde. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, in Ermangelung des Eingangs einer Annahme des Kostenvoranschlags, nicht mit der Ausführung der Leistung zu beginnen.
 In Ermangelung der Bestätigung seines Kostenvoranschlags gemäß den oben angegebenen Modalitäten innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten beginnend mit dem Versanddatum des Kostenvoranschlags gilt dieser als ungültig.
 Der Leistungserbringer behält sich die Möglichkeit vor, nach entsprechender Information an den Kunden, insbesondere in folgenden Fällen die auf der ursprünglichen Auftragsbestätigung des Kunden aufgeführten Preise der Leistungen zu erhöhen und/oder das dort angegebene Lieferdatum nicht einzuhalten : Abänderung von Unterlagen oder Hinzufügen weiterer Unterlagen durch den Kunden nach der Erstellung des Kostenvoranschlags durch den Leistungserbringer; in diesem Fall behält der Leistungserbringer sich das Recht vor, den Preis entsprechend dem festgestellten oder verlangten zusätzlichen Textumfang anzupassen. Fehlende Unterlagen bei der Erstellung des Kostenvoranschlags. Wenn der Kostenvoranschlag basierend auf der Angabe der ungefähren Wortzahl oder einem Textauszug erstellt werden musste. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, in Ermangelung der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden zu diesen neuen Liefer- und/oder Rechnungsstellungsbedingungen, nicht mit der Ausführung seiner Leistung zu beginnen.
 Außer im Falle einer im Kostenvoranschlag aufgeführten anders lautenden Vereinbarung gehen zur Erbringung der Leistung aufgewendete Kosten (Fahrtkosten, Express-Versand, usw. ...) zu Lasten des Kunden. 
 Jedwede Entscheidung zur Gewährung von Nachlässen, Preissenkungen oder prozentualen oder pauschalen Staffelpreisen (je Seite, Zeile oder Stunde) liegt alleine im Ermessen des Leistungserbringers und zwar ausschließlich für die Leistung, auf die die sich beziehen. Die dem Kunden eventuell gewährten Nachlässe oder Rabatte können keinesfalls zur Entstehung eines erworbenen Rechts für nachfolgenden Leistungen führen.
 Sollte der Leistungserbringer dem Kunden vorab keinerlei Kostenvoranschlag zukommen lassen haben, so werden die Übersetzungsleistungen gemäß dem üblicherweise vom Leistungserbringer berechneten Grundpreis in Rechnung gestellt.



3. NACHWEIS

Der Kunde bestätigt für Nachweiszwecke des Vorhandenseins dieser Annahme des Kostenvoranschlags, das Fax, die E-Mail, die Kopie und den Datenträger als dem Original gleichgestellt und als vollständigen Nachweis anzusehen.


4. ANZAHLUNG

Für sämtliche Aufträge mit einem Nettowert von über 1.000 Euro kann eine Anzahlung in Höhe eines im Kostenvoranschlag angegeben prozentualen Anteils verlangt werden. In diesem Fall wird mit der Ausführung der Leistungen erst nach Eingang der Anzahlung begonnen.


5. LIEFERFRIST

Vorbehaltlich des Eingangs der vollständigen Unterlagen, die Gegenstand der Übersetzung sind, beim Leistungserbringer gilt die im Kostenvoranschlag angegebene Lieferfrist nur unter der Bedingung, dass der Kunde seinen Auftrag gemäß den im obenstehenden Artikel 2 festgelegten Modalitäten innerhalb einer Frist von 3 (drei) Werktagen beginnend mit dem Erhalt des Kostenvoranschlags bestätigt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Liefertermin in Abhängigkeit von der Auslastung des Leistungserbringers abgeändert werden.


6. PFLICHTEN DES LEISTUNGSERBRINGERS

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die Übersetzung möglichst originalgetreu und gemäß den Gepflogenheiten des Berufsstands anzufertigen. Er tut sein Möglichstes, um die vom Kunden bereitgestellten Informationselemente (Glossare, Pläne, Zeichnungen, Abkürzungen) zu berücksichtigen und in die Übersetzung zu integrieren. Der Leistungserbringer lehnt im Falle von inkohärenten oder uneindeutigen Ausgangstexten jedwede Haftung ab; die Überprüfung der technischen Kohärenz des endgültigen Textes obliegt dabei alleine dem Kunden.


7. PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, dem Leistungserbringer sämtliche zu übersetzenden Texte und jedwede zum Textverständnis erforderliche Informationen sowie gegebenenfalls die verlangte spezifische Terminologie zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Verletzung seiner Informationspflicht gegenüber dem Leistungserbringer durch den Kunden, kann der Leistungserbringer nicht für eventuelle Nichtkonformitäten oder die Überschreitung der Fristen haftbar gemacht werden.
Dem Kunden steht beginnend mit Erhalt der übersetzten oder korrekturgelesenen Unterlagen eine Frist von 10 Werktagen zu, um schriftlich seine eventuelle Unzufriedenheit bezüglich der Qualität der Leistung zum Ausdruck zu bringen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß ausgeführt und Beschwerden sind nicht mehr zulässig. Dazu bestätigt der Kunde jedwede Empfangsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail als Nachweis für die Lieferung anzusehen.


8. VERTRAULICHKEIT

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die Informationen, von denen er vor, während oder nach der Erbringung seiner Leistung Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln. Die Originale werden auf formlose Aufforderung an den Kunden zurückgesandt.
 Der Leistungserbringer kann nicht aufgrund der Tatsache, dass die Informationen bei der Datenübertragung, insbesondere über Internet, abgefangen oder umgeleitet werden, haftbar gemacht werden. Folglich obliegt es dem Kunden, vorab oder bei der Auftragserteilung den Leistungserbringer über die zur Gewährleistung der Vertraulichkeit jedweder sensiblen Informationen gewünschte Übermittlungsart zu informieren.




9. FORMAT

Die Übersetzung wird per E-Mail im Word-Format geliefert. Auf Anfrage kann sie auch per Fax oder Post geliefert werden. Sämtliche andere Übermittlungsarten oder Formate müssen von den Parteien ausdrücklich vereinbart werden und zusätzlich in Rechnung gestellt werden.


10. HAFTUNG

Die Haftung des Leistungserbringers ist in jedem Fall auf die Höhe der betreffenden Rechnung beschränkt. 
Der Leistungserbringer kann in keinem Fall für Beschwerden aufgrund von Stilnuancen haftbar gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Lieferfristen unverbindlich sind und ihre Verletzung keine Verzugsstrafen nach sich ziehen kann. Der Leistungserbringer kann keinesfalls für Schäden, die dem Kunden oder Dritten unmittelbar oder mittelbar durch eine verspätete Lieferung insbesondere aufgrund von höherer Gewalt oder durch eventuelle Verzögerungen bei der Übertragung mittels Fax, Modem, E-Mail und sonstige Kommunikationsmittel entstehen, haftbar gemacht werden.

11. KORREKTUREN UND KORREKTURLESEN

Bei Uneinigkeit über einige Punkte der Leistung behält der Leistungserbringer sich das Recht vor, diese in Zusammenarbeit mit dem Kunden zu korrigieren.
 Soll die Übersetzung veröffentlicht werden, so erhält der Leistungserbringer die Druckfahne zum Gegenlesen.
 Außer im Falle einer anders lautenden schriftlichen Festlegung werden alle Korrekturen und Korrekturlesevorgänge auf der Grundlage des geltenden Stundensatzes zusätzlich in Rechnung gestellt.


12. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Außer bei im Kostenvoranschlag angegebenen besonderen Bedingungen verstehen die Rechnungen sich als netto, ohne Skonto und zahlbar innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum.
Im Falle einer Zahlung per Scheck oder Banküberweisung aus dem Ausland geben sämtliche Wechsel- und Bankgebühren Anlass zu einem auf dem Kostenvoranschlag angegebenen Aufschlag oder einer Umlage auf den Kunden in voller Höhe.
 Bei Zahlungsverzug können die laufenden Aufträge von Rechts wegen bis zur vollständigen Bezahlung ausgesetzt werden, und der Kunde schuldet, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist, Verzugszinsen in Höhe des anderthalbfachen geltenden gesetzlichen Zinssatzes vom Betrag der betreffenden Rechnung.
Die Übersetzung bleibt bis zur Zahlung des vollständigen Betrags Eigentum des Übersetzers.



13. GEISTIGES EIGENTUM

Ehe der Kunde dem Leistungserbringer ein Dokument zur Übersetzung übergibt, hat der sicherzustellen, dass er dazu berechtigt ist. Er muss also Urheber des Originaldokuments sein oder vom Inhaber der Urheberrechte des Dokuments vorab eine schriftliche Übersetzungsgenehmigung erhalten haben.
Andernfalls kann der Leistungserbringer in keiner Weise haftbar gemacht werden, wenn die vom Kunden in Auftrag gegebenen Dokumente oder Teile davon ein geistiges Eigentumsrecht, ein sonstiges Recht eines Dritten oder jedwede Bestimmung verletzten sollten. Der Kunde trägt gegebenenfalls alleine den Schadensersatz und die finanziellen Folgen, die alleine aufgrund seiner Fahrlässigkeit eventuell entstehen. 
Zudem erkennt der Kunde an, dass es sich bei der vom Leistungserbringer angefertigten Übersetzung um ein neues Dokument handelt und der Urheber des Originaldokuments und der Leistungserbringer gemeinsam dessen Urheberrechte innehaben. Folglich behält der Leistungserbringer sich gemäß dem französischen Gesetzbuch zum Geistigen Eigentum, Absatz L.132-11 bei Leistungen literarischer oder künstlerischer Art unbeschadet der Vermögensrechte an seinem Werk das Recht vor, zu verlangen, dass sein Name in jedwedem Exemplar oder auf jedweder Veröffentlichung seiner Leistung aufgeführt wird.


14. STORNIERUNG

Im Falle einer dem Leistungserbringer schriftlich mitgeteilten Stornierung eines sich bereits in Ausführung befindlichen Auftrags, wird dem Kunden die bereits geleistete Arbeit zu 100% (hundert Prozent) und die noch nicht geleistete Arbeit zu 50% (fünfzig Prozent) in Rechnung gestellt.


15. GÜTLICHE EINIGUNG

Die Parteien verpflichten sich, sich im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art auf folgende Weise um eine gütliche Einigung zu bemühen. Beginnend mit dem Eintreten der Streitsache ruft die zuerst handelnde Partei per Einschreiben mit Rückschein, mit einer Kopie per Einschreiben mit Rückschein an die andere Partei, den Schiedsausschuss des französischen Übersetzerverbands SFT an. Die Parteien betrauen den besagten Ausschuss mit einem Schlichtungsversuch gemäß den von ihm festgelegten Modalitäten, der zu einem Vergleich führen soll. Die Parteien verpflichten sich ihr Möglichstes für die Erfolgschancen dieser Schlichtung zu tun. Sie verpflichten sich zur Gutgläubigkeit im erforderlichen Umfang. Sie verpflichten sich zudem innerhalb von vier Monaten nach der Anrufung des Ausschusses keinen Richter anzurufen und erkennen an, dass jedwede gegen diese Verpflichtung verstoßende Anrufung als Unzulässigkeit oder, in Ermangelung, als Hindernis für jedwede gütliche Beilegung der Streitigkeit angesehen werden kann und die Zahlung von 1.500 Euro an die andere Partei begründet.